Unsere oberste Mission ist es, Unternehmer zu retten und sie thematisch in der Krise dort zu unterstützen, wo sie Hilfe benötigen. Eine anwaltliche Beauftragung ist mit Kosten verbunden und steht nicht immer zur Relation des wirtschaftlichen Vorteils beim Prozessgewinn.
Wie Winston Churchill bereits sagte: Persönlich bin ich immer bereit zu lernen, obwohl ich nicht immer belehrt werden möchte.
In unserer langjährigen Praxis hat es sich herausgestellt, dass in vielen Fällen eine Beratung durch unsere Spezialisten effizienter und auch kostengünstiger zum Ziel führt, als einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Viele unserer Berater sind zwar Rechtsanwälte – beraten bei uns jedoch als Unternehmensberater und Coaches.
Für den Unternehmer bedeutet das:
- Unternehmer, die nicht über personal- und kostenintensive Stabs- und Geschäftsabteilungen verfügen und alle Entscheidungen mehr oder weniger alleine treffen, riskieren Fehlentscheidungen zu treffen.
- Antworten auf Rechtsfragen zu googeln ist zwar im ersten Moment eine gute Idee – bedeutet allerdings keine rechtssichere Auskunft für den eigenen Fall.
- Wissen ist Macht und der Fortbestand des Unternehmens sowie die ressourcenorientierte Sicherheit der Mitarbeiter ist allein vom Unternehmer abhängig.
Unser Angebot:
Wertungsfreie ressourcen-, lösungs-, und erfolgsorientierte Orientierungsberatung, die nachhaltig umsetzbare Lösungswege anstrebt und dem Unternehmer ein ganz persönliches Verständnis für seine Situation vermittelt.
Erfahrung und Fachwissen zu Unternehmensführung, allen vorkommenden kaufmännischen und wirtschaftlichen Aspekten, und welches Sicherheitskonzept gerade für Ihr Unternehmen das richtige ist.
Gezieltes Einsetzen finanzieller Ressourcen für Expertenwissen, um teure Prozesskosten zu vermeiden.
Alternativen für den Klienten suchen: Hierbei werden auch praktische Kenntnisse und Erfahrungen weitergegeben, die im Laufe der Berufsjahre erworben wurden, und diese allgemeinverständlich erklärt.
Die Organisation betrieblicher Abläufe und ggf. das "danach" eines Insolvenzantrages bedarf einiges an Rechtskenntnissen und rechtssicherer Anwendung von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen, die wir Ihnen nachstehend vermitteln.
Ihr Ansprechpartner
Rainer-Manfred Althaus
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht, Immobilienfachwirt
kostenlose Downloads zum Thema:
Ablauf der geschäftlichen Insolvenz
Das Insolvenzverfahren soll dafür sorgen, dass das restliche Vermögen des insolventen Unternehmens möglichst gerecht auf alle Gläubiger verteilt wird und niemand mehr per Einzelzwangsvollstreckung Schulden zu Lasten der anderen Gläubiger eintreiben kann.
Abweisung mangels Masse
Kriegen Sie jetzt bitte keinen Schreck, wenn Sie die Nachricht erhalten, dass Ihr Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen worden ist. Das bedeutet nämlich für sich genommen nichts Schlimmes.
Altersvorsorge – Alterssicherung
Mangelnde Rendite-Erwartungen führen zu Unsicherheiten, in wieweit der Lebensunterhalt gesichert und der Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. Die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt als Berufstätigem und dem Geld, das man als gesetzliche Rente bezieht (Rentenlücke) bereitet vielen große Sorgen.
Aufebungsvertrag und doppelte Freiwilligkeit
Wer einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, kann ihn auch einverständlich wieder aufheben. Für den Arbeitgeber bietet der Aufhebungsvertrag folgende Vorteile: Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Kündigungsfristen beendet werden.
Beratungshilfe
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.
Berufsgenossenschaft
Vorauszuschicken ist folgendes: Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht bei jedem Unfall zuständig. Ihr Eintreten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Versichert sind ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Betriebsschließungsversicherung
Eine Betriebsschließungsversicherung ist in diversen Haftpflichtversicherungen bzw. Multi-Risk-Versicherungen enthalten. Sie ist dort als Teil des Gesamtversicherungspaketes als Betriebsschließungsversicherung ausgewiesen. Die Betriebsschließungsversicherung verweist üblicherweise auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Datenschutz für Unternehmer
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und löst die bisherigen nationalen Regelungen ab. In der BRD wird die DSGVO durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt.
Der Insolvenzverwalter
Immer mehr Firmen geraten unverschuldet in Not, denn die Banken vergeben kaum noch Kredite. Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenzen sind die Folge. Auf die Insolvenzverwalter kommt viel Arbeit zu und ihr Auftrag lautet: konkursbedrohte Unternehmen sanieren – soweit möglich.
Die Lohn- und Gehaltsstrategie
Immer weniger Netto vom Brutto kennt wohl jeder beim Blick auf seine monatliche Lohnabrechnung. Durch verschiedene Bausteine kann man eine Erhöhung des Nettolohns erreichen, die vom Gesetzgeber durch Steuer- und/oder Sozialversicherungsfreiheit gefördert werden.
Ehegattenbürgschaft
Häufig bekommt man von Banken nur Kredite, wenn die Ehefrau, der Ehemann oder ein naher Angehöriger den Darlehensvertrag mitunterschreibt oder hierfür die Bürgschaft übernimmt.
Fortbestehens- und Fortführungsprognose
Was ist der Unterschied zwischen einer Fortführungs- und einer Fortbestehensprognose? Der wesentliche Unterschied ist: Die Fortführungsprognose ist ein handelsrechtlicher, die Fortbestehensprognose ein insolvenzrechtlicher Begriff.