Antworten zum Thema:

Was bedeutet eine Abweisung des Insolvenzverfahrens „mangels Masse“?​

Kurzantwort

Abweisung mangels Masse: Was bedeutet die Entscheidung?

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Das Verfahren wird dann grundsätzlich nicht eröffnet. Schulden und mögliche Haftungsfragen erledigen sich dadurch nicht automatisch.

  • Zeitpunkt und Vollständigkeit des Insolvenzantrags prüfen
  • Folgen für Gesellschaft, Geschäftsführung und Gläubiger klären
  • Buchhaltung und Kommunikation mit dem Gericht sichern
  • Persönliche Haftungs- und Neustartrisiken einordnen

Fachlicher Ansprechpartner: Ulrich Kalthoff, Rechtsanwalt

Sind die Schulden nach einer Abweisung mangels Masse erledigt?

Nein. Die Abweisung führt nicht automatisch dazu, dass bestehende Forderungen entfallen. Welche Folgen eintreten, hängt unter anderem von Rechtsform und persönlicher Haftung ab.

Was sollten Geschäftsführer jetzt prüfen?

Wichtig sind insbesondere der Zeitpunkt des Insolvenzantrags, die Buchhaltungsunterlagen, frühere Zahlungen und mögliche persönliche Haftungsrisiken.

Die Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

Kriegen Sie jetzt bitte keinen Schreck, wenn Sie die Nachricht erhalten, dass Ihr Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen worden ist. Das bedeutet nämlich für sich genommen nichts Schlimmes. (Ob Sie als Geschäftsführer einer GmbH o.ä. in diesem Falle die Insolvenz möglicherweise zu spät angemeldet haben und jetzt haftungsrechtliche Probleme zivil- und strafrechtlicher Art bekommen, wollen wir an dieser Stelle nicht beleuchten.)

Wenn Sie wissen möchten

  • Was „Abweisung mangels Masse“ eigentlich bedeutet
  • Wie ein Insolvenzverfahren unter diesen Vorzeichen abläuft
  • Warum das nichts schlimmes ist
  • Wo Sie kompetente Hilfe bekommen

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