Einer der besten Gründe für eine Insolvenzanmeldung ist, die Schulden los zu werden, einen sauberen Schnitt zu machen und wieder neu durchzustarten. Auch werden Sie feststellen, dass Sie sich leichter und befreiter fühlen, wenn die Altlasten entschwinden.
Meistens hören wir „Insolvenz kommt für mich nicht in Frage!“. Wenn wir uns dann genauer mit dem Thema beschäftigen und etwas Licht ins Dunkel bringen, ändert sich das bisweilen recht schnell.
Insolvenz hört sich so einfach an – ist es aber leider nicht. Es liegen viele Stolperfallen am Wegesrand und institutionelle Gläubiger und Insolvenzverwalter machen das jeden Tag. Der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit ist Gegenstand zahlreicher Gerichtsurteile, deren Grundzüge man als Geschäftsführer kennen sollte, um nicht in Haftungsfallen zu geraten. Je mehr man diesbezüglich weiß, desto sicherer ist man. Unvorbereitet in die Insolvenz zu gehen ist extrem gefährlich.
Für den Unternehmer bedeutet das:
- Insolvenzanmeldepflichten gelten bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Werden diese nicht eingehalten, kommt es zur strafbaren Insolvenzverschleppung.
- Insolvenz leitet sich vom lateinischen „insolvere“ ab. Das bedeutet, dass eine Situation unlösbar sein sollte, bevor eine Insolvenzanmeldung in Betracht gezogen wird.
- Unabhängig von anderen Gründen zur Insolvenzanmeldung gibt es jedoch eine einfache Faustformel: Die Summe der Schulden geteilt durch die maximal bezahlbare monatliche Rate. Wenn das Ergebnis größer als 36 Monate ist, sollten Sie sich intensiver mit dem Thema befassen.
Unser Angebot:
Wir gehen mit Ihnen die Insolvenzgründe durch und unterstützen Sie bei der Stellung des Antrages.
Disputation der Risiken, die sich aus der Insolvenzantragsstellung ergeben und Beistand bei der Bewältigung der Insolvenzantragsfolgen.
Analyse der Möglichkeiten eines Neustarts in der Insolvenz.