Kurzantwort
Unternehmensinsolvenz: Was sollte zuerst geklärt werden?
Bei einer Unternehmenskrise müssen Zahlungsfähigkeit, eine mögliche Überschuldung, die Rechtsform und bestehende Fristen getrennt geprüft werden. Für juristische Personen können Insolvenzantragspflichten bestehen. Eine pauschale Online-Antwort ersetzt deshalb keine Prüfung des Einzelfalls.
- Aktuelle Liquidität und fällige Verbindlichkeiten
- Fortbestehens- und Fortführungsaussichten
- Persönliche Haftungs- und Anfechtungsrisiken
- Möglichkeiten für Sanierung, Antrag oder Neustart
Fachlicher Ansprechpartner: Ulrich Kalthoff, Rechtsanwalt
Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden?
Das hängt insbesondere von Rechtsform und Insolvenzgrund ab. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung können für juristische Personen Antragspflichten bestehen. Die konkrete Frist muss anhand der aktuellen Unternehmensdaten geprüft werden.
Kann ein Unternehmen trotz Krise fortgeführt werden?
Eine Fortführung kann möglich sein, wenn Liquidität, Finanzierung und Zukunftsaussichten tragfähig dargestellt werden können. Ob das im Einzelfall realistisch ist, erfordert eine belastbare Prüfung.
Die Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.
Einer der besten Gründe für eine Insolvenzanmeldung ist, die Schulden los zu werden, einen sauberen Schnitt zu machen und wieder neu durchzustarten. Auch werden Sie feststellen, dass Sie sich leichter und befreiter fühlen, wenn die Altlasten entschwinden.
Meistens hören wir „Insolvenz kommt für mich nicht in Frage!“. Wenn wir uns dann genauer mit dem Thema beschäftigen und etwas Licht ins Dunkel bringen, ändert sich das bisweilen recht schnell.
Insolvenz hört sich so einfach an – ist es aber leider nicht. Es liegen viele Stolperfallen am Wegesrand und institutionelle Gläubiger und Insolvenzverwalter machen das jeden Tag. Der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit ist Gegenstand zahlreicher Gerichtsurteile, deren Grundzüge man als Geschäftsführer kennen sollte, um nicht in Haftungsfallen zu geraten. Je mehr man diesbezüglich weiß, desto sicherer ist man. Unvorbereitet in die Insolvenz zu gehen ist extrem gefährlich.
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Mehr InformationenFür den Unternehmer bedeutet das:
- Insolvenzanmeldepflichten gelten bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Werden diese nicht eingehalten, kommt es zur strafbaren Insolvenzverschleppung.
- Insolvenz leitet sich vom lateinischen „insolvere“ ab. Das bedeutet, dass eine Situation unlösbar sein sollte, bevor eine Insolvenzanmeldung in Betracht gezogen wird.
- Unabhängig von anderen Gründen zur Insolvenzanmeldung gibt es jedoch eine einfache Faustformel: Die Summe der Schulden geteilt durch die maximal bezahlbare monatliche Rate. Wenn das Ergebnis größer als 36 Monate ist, sollten Sie sich intensiver mit dem Thema befassen.
Unser Angebot:
Kostenfreies Webinar als Einstieg in die Thematik und zur Vorbereitung der nächsten Schritte
Wir gehen mit Ihnen die Insolvenzgründe durch und unterstützen Sie bei der Stellung des Antrages.
Disputation der Risiken, die sich aus der Insolvenzantragsstellung ergeben und Beistand bei der Bewältigung der Insolvenzantragsfolgen.
Analyse der Möglichkeiten eines Neustarts in der Insolvenz.
Webinare:
- Zur Unterstützung der Anliegen unserer Mitglieder und Interessenten bieten wir in regelmäßigen Abständen kostenlose Webinare zum Thema Insolvenz an.
Themen des Webinars:
- Was bedeute Insolvenz?
- Muss ich Insolvenz anmelden und welche Zeit habe ich dafür?
- Worauf muss ich achten dabei achten?
- Welche Gegenmaßnahmen kann ich ergreifen?
- Wie gehe ich mit der Insolvenz um und welche Möglichkeiten habe ich?











