Antworten zum Thema:

Aufebungsvertrag und doppelte Freiwilligkeit

Wer einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, kann ihn auch einverständlich wieder aufheben. Für den Arbeitgeber bietet der Aufhebungsvertrag folgende Vorteile: Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Kündigungsfristen beendet werden. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz greifen nicht. Der Betriebsrat braucht nicht beteiligt werden.

Wenn Sie wissen möchten

  • Unter welchen Bedingungen Aufhebungsverträge zulässig sind
  • Welche Fallstricke bestehen
  • Wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist
  • Wann der Betriebsrat einzubeziehen ist

Auswahl für Ihren Download

Privatpersonen
Freiberufler und Selbstständige
Geschäftsführer und Vorstände
für weitere Antworten und Informationen jetzt kostenfrei downloaden
gtm trigger

Ihre Experten zum Thema

Nur Name
*
Nur Email
Datenschutz

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Unser Versprechen

Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie sich bei uns melden. Und das Beste daran. Nicht Sie werden uns am Ende bezahlen, sondern Ihre Gläubiger. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Angebot an kostenlosen Webinaren. 

Suche