Banken- und Gläubigerverhandlungen

Die meisten Unternehmer scheitern schon bei den Gläubigerverhandlungen. Das liegt nicht daran, dass sie nicht gut verhandeln können, sondern an der hochemotionalen Situation. Oft sind auch die Zahlen und Prognosen nicht richtig oder nur unzureichend aufbereitet. 87% aller Gläubigerforderungen kommen von Banken. Wir sprechen die Sprache von Banken und Gläubigern, unterstützen professionell und schaffen den Raum für Verhandlungen auf Augenhöhe.

Für den Unternehmer bedeutet das:

  • Ihr netter Bankberater ist nicht mehr für Sie zuständig. Die Kollegen des Risikomanagements melden sich. Da gibt es nur noch zwei Alternativen: Sanieren oder Abwickeln. Der Ton wird entsprechend rauer und existenzgefährdende Drohungen flattern permanent auf Ihren Tisch. Ihr Gegenüber wird alles, was er bekommen kann, einfordern, egal, wie es bei Ihnen weitergeht und egal, ob anderswo dadurch Vermögen vernichtet wird. Sie empfinden das Vorgehen der Bank als rücksichtslos.
  • Ihre Lieferanten sind zugeknöpft und wollen ihr Geld. Lieferungen werden ausgesetzt und Vorkasse gefordert. Hier ist er an der Zeit dem Lieferanten aufzuzeigen, warum es wichtig ist, Sie trotzdem weiter zu beliefern.
  • Es gilt das Ausfall- und Anfechtungsrisiko der Gläubiger zu senken und eine Vision für die Zukunft aufzubauen.
  • Sie haben die vereinbarten Raten dem Darlehensgeber oder Lieferanten nicht zum vereinbarten Zeitpunkt überwiesen oder der Zahlungsverzug ist durch eine Rücklastschrift eingetreten, weil das Konto keine Deckung mehr aufweist.

Unser Angebot:

Vorlage eines Ratenzahlungsplanes an die Gläubiger mit dem Ziel, die Einstellung von Zwangsmaßnahmen zu erreichen und eine niedrigere Rate und/oder einen Teilerlass der Schuldsumme zu erwirken. Im nächsten Schritt soll eine wirtschaftlich vorteilhafte und verantwortungsvolle Einigung für Schuldner und Gläubiger erreicht werden. Abschließend erfolgt die Kalkulation einer Vergleichszahlung an die Gläubiger gegen Restschuldenerlass sowie die Meldung der Einigungsübereinkunft durch den Gläubiger an die Schufa.

Prüfung, ob Forderungen aus unerlaubter Handlung (Unterhaltsrückstände, Steuerschulden, Schadensersatzansprüche, Arbeitnehmerlohnnebenkosten) bestehen, die nach dem Gesetz von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind. Beratung bei der Tilgung von Krankenkassenschulden durch Abtretung von Forderungen gegen Rentenversicherer.

Unterstützung bei der Regulierung persönlicher Angelegenheiten und auf Wunsch laufende Begleitung und Coaching sowie wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Beratung durch unsere Netzwerkpartner.

Ziel ist, durch eine erfolgreiche Vereinbarung mit den Gläubigern in möglichst kurzer Zeit eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Hierdurch sollen wirtschaftliche Schäden durch eine Insolvenz weitestgehend vermieden werden.

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