Antworten zum Thema:

Beratungshilfe

Die Frage, wer zur Beratungshilfe berechtigt ist, richtet sich in Deutschland nach dem Beratungshilfegesetz, dort §1, das besagt, dass der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Hierzu wiederum wird Bezug genommen in dem dortigen Abs. 2 auf die Regelungen zur Prozesskostenhilfe.

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