Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und
löst die bisherigen nationalen Regelungen ab. In der BRD wird die DSGVO durch das neue Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) ergänzt. Die Besonderheiten werden hier erläutert
Wenn Sie wissen möchten
- Welche Besonderheiten zu beachten sind
- Welche Dokumentationen angelegt und gepflegt werden müssen
- Welche Informationen Betroffenen erteilt werden
- Was Ihnen als Unternehmer passieren kann und was nicht
- Wo Sie kompetente Hilfe bekommen