Immer wieder werden wir gefragt, wann es für die Unternehmer gefährlich wird, welche Fristen einzuhalten sind und was wann spätestens erledigt sein muss. Wenn es finanziell richtig eng wird, steht diese Frage wie eine Drohung im Raum – Panik macht sich breit.
- Was ist mit meiner Immobilie?
- Oje, ich habe da noch ein paar private Bürgschaften
- Was muss ich bis wann erledigen?
- Habe ich mich bereits strafbar gemacht?
- Komme ich da jemals wieder raus?
Die Vogel-Strauß-Taktik hilft da überhaupt nicht. Je länger Sie den Kopf in den Sand stecken, desto schwieriger wird es.
Für den Unternehmer bedeutet das:
- Insolvenzanmeldepflichten gelten bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Werden diese nicht eingehalten, kommt es zur strafbaren Insolvenzverschleppung.
- Als Geschäftsführer können Sie der GmbH (Innenhaftung) oder auch Dritten (Außenhaftung) gegenüber persönlich und mit Ihrem gesamten privaten Vermögen haften. Rechtsgrundlage für die Innenhaftung des Geschäftsführers ist § 43 GmbHG.
- Die Auskunftspflicht eines GmbH-Geschäftsführers nach Insolvenz der Gesellschaft umschließt nicht die Angaben zu seinen persönlichen finanziellen Verhältnissen. Allerdings darf er die Auskunft zu den wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen des Unternehmens nach wie vor nicht verweigern.
- Fazit: Risiken werden kalkulierbar und verringert – geeignete Gegenmaßnahmen können frühzeitig eingeleitet und private Haftungsrisiken drastisch reduziert werden.
Unser Angebot:
Beratung zur Vermeidung persönlicher Haftung bei der Leitung von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften
Erstellung der Risikoanalyse und des Sanierungskonzeptes
Hilfe und Unterstützung bei der betrieblichen Organisanisation von Unternehmen zur Vermeidung eben dieser Haftung
Beistand bei der Bewältigung von Folgen, die aus der Nichtbeachtung von gesetzlichen Regelungen entstehen, die den Geschäftsführer zur Einhaltung des Haftungsprivilegs bei haftungsbeschränkten Gesellschaften persönlich treffen
kostenlose Downloads zum Thema:
Berufsgenossenschaft
Vorauszuschicken ist folgendes: Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht bei jedem Unfall zuständig. Ihr Eintreten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Versichert sind ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Datenschutz für Unternehmer
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und löst die bisherigen nationalen Regelungen ab. In der BRD wird die DSGVO durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt.
Fremdantrag
Der Fremdantrag wird nicht nur hauptsächlich durch Finanzämter oder Sozialversicherungsträger, sondern derzeit auch mehrfach von Arbeitnehmern gestellt, die kein Arbeitsentgelt erhalten haben.
Haftbefehl und Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher werden hauptsächlich von Unternehmen, aber auch von privaten Gläubigern als unabhängiges Organ der Rechtspflege beauftragt, die ggf. durch Anwälte vertreten werden.
Insolvenzverschleppung
Insolvenzverschleppung kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden und sie kann auch fahrlässig begangen werden.