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Das Insolvenzverfahren soll dafür sorgen, dass das restliche Vermögen des insolventen Unternehmens möglichst gerecht auf alle Gläubiger verteilt wird und niemand mehr per Einzelzwangsvollstreckung Schulden zu Lasten der anderen Gläubiger eintreiben kann.
Kriegen Sie jetzt bitte keinen Schreck, wenn Sie die Nachricht erhalten, dass Ihr Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen worden ist. Das bedeutet nämlich für sich genommen nichts Schlimmes.
Mangelnde Rendite-Erwartungen führen zu Unsicherheiten, in wieweit der Lebensunterhalt gesichert und der Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. Die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt als Berufstätigem und dem Geld, das man als gesetzliche Rente bezieht (Rentenlücke) bereitet vielen große Sorgen.
Das Pfändungsschutzgesetz und die §§ 850 ZPO ff. sollen verhindern, dass Ihre Altersvorsorge im Falle einer Überschuldung oder Insolvenz gepfändet wird. Auf diese Weise soll Ihr Existenzminimum im Alter gewährleistet sein.
Wer einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, kann ihn auch einverständlich wieder aufheben. Für den Arbeitgeber bietet der Aufhebungsvertrag folgende Vorteile: Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Kündigungsfristen beendet werden.
Gesetzt der Fall, Sie müssen als Selbständiger mit einem laufenden Geschäftsbetrieb in die Insolvenz gehen. Dann gibt es üblicherweise drei Möglichkeiten.
Ihre Situation scheint ausweglos – ist sie aber nicht! Wie Sie mit Banken und/oder Gläubigern erfolgreich verhandeln.
Die aktuelle Situation erfordert oft mehr Geld zum „Überleben“. Hierfür hat der Gesetzgeber im Wesentlichen den § 850f und §850i ZPO geschaffen. Hierdurch hat jeder, auf dessen Lebensumstände die Pfändungstabelle nicht passt, die Möglichkeit, weiter pfändungsfreie Beträge zu beantragen.
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.
Vorauszuschicken ist folgendes: Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht bei jedem Unfall zuständig. Ihr Eintreten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Versichert sind ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Eine Betriebsschließungsversicherung ist in diversen Haftpflichtversicherungen bzw. Multi-Risk-Versicherungen enthalten. Sie ist dort als Teil des Gesamtversicherungspaketes als Betriebsschließungsversicherung ausgewiesen. Die Betriebsschließungsversicherung verweist üblicherweise auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Der coronabedingte Shutdown hat das Gastgewerbe in seine größte Krise der Nachkriegszeit gestürzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, sank der reale Umsatz in den Restaurants und Hotels im April 2020 im Vergleich zum Vorjahr um historische 75,8 Prozent (nominal 75,2 Prozent).
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