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Benötigte Unterlagen zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrages

Die aktuelle Situation erfordert oft mehr Geld zum „Überleben“. Hierfür hat der Gesetzgeber im Wesentlichen den § 850f und §850i ZPO geschaffen. Hierdurch hat jeder, auf dessen Lebensumstände die Pfändungstabelle nicht passt, die Möglichkeit, weiter pfändungsfreie Beträge zu beantragen.

Wenn Sie wissen möchten

  • Welche Unterlagen Sie für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages benötigen
  • Welche Lebensumstände berücksichtigt werden können
  • Welche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn es verwehrt wird
  • Wo Sie kompetente Hilfe bekommen

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