Nun wird es langsam richtig eng. Warten Sie möglich nicht, bis der Gerichtsvollzieher regelmäßig in der Tür steht. Je früher Sie sich Hilfe holen, desto mehr ist machbar. Aus unserer Erfahrung haben wir viele Informationen zusammengetragen.
- Ist der Gerichtsvollzieher einmal Gast bei Ihren kommt er in fast allen Fällen ziemlich zügig wieder. Die mühsam getroffenen Zahlungsvereinbarung fliegen Ihnen regelmäßig um die Ohren, weil sich ungeduldige Gläubiger über den Gerichtsvollzieher „vordrängeln“. Aus dieser Spirale gibt es kein Entrinnen, meinen die meisten. Wir sehen das völlig anders und stellen uns gemeinsam mit Ihnen diesen außergewöhnlichen Herausforderungen.
- Sofern Sie noch Gemeinschaftskonten haben, ist jetzt dringender Handlungsbedarf. Das Guthaben/ der Dispokredit des Partners ist nun gefährdet.
- Sobald die ersten Kontopfändungen eingehen ist ein P-Konto angesagt. Das bekommen auch Freiberufler und Selbstständiger, egal was andere dazu sagen. Auch für Kapitalgesellschaften lässt sich so etwas einrichten; man muss nur wissen wie das geht.
Alle Informationen zum Thema haben wir in Downloads zusammengefasst, die Sie weiter unten kostenfrei laden können.
Für unsere Mitglieder besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich unter 04721/9499-100 telefonische Unterstützung zu holen oder ihre Fragen hier online zu stellen.
Die Downloads werden laufend ergänzt. Sollte akut etwas fehlen schreiben, Sie eine Mail an info@forum-mercatorium.org
Benötigte Unterlagen Erhöhung Pfändungsfreibetrag
Die aktuelle Situation erfordert oft mehr Geld zum „Überleben“. Hierfür hat der Gesetzgeber im Wesentlichen den § 850f und §850i ZPO geschaffen. Hierdurch hat jeder, auf dessen Lebensumstände die Pfändungstabelle nicht passt, die Möglichkeit, weiter pfändungsfreie Beträge zu beantragen.
Erhöhung des Pfändungsfreibetrages
Ich hoffe einmal, dass Sie uns noch früh genug gefunden haben und Ihr Konto noch nicht gepfändet ist. Falls doch, ist das kein Beinbruch — stellen Sie jetzt ganz zügig den Antrag.
Haftbefehl und Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher werden hauptsächlich von Unternehmen, aber auch von privaten Gläubigern als unabhängiges Organ der Rechtspflege beauftragt, die ggf. durch Anwälte vertreten werden.
Kontopfändung Finanzamt und P-Konto
Ein Gläubiger pfändet das Konto. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass alle Forderungen, die der Kontoinhaber an die Bank hat, gepfändet werden. Dies kann also auch bedeuten, dass der Dispositionskredit ausgeschöpft wird und das ggf. vorhandene Schließfach geöffnet wird.
Pfändung betriebliche Altersvorsorge, Lebens- und Rentenversicherung
Nach § 35 der Insolvenzordnung (InsO) gehört das gesamte Vermögen des Schuldners zur Insolvenzmasse. Im Insolvenzverfahren stellt sich die Frage, welche Forderungen des Arbeitnehmers durch den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder zugunsten der Masse geltend zu machen sind.
Pfändungstabelle 2021
Die Pfändungstabelle gibt einen ersten Überblick, welches Einkommen pfändungsfrei ist. Die Tabelle stellt einen Richtwert dar und ist als verbindlicher Mindestsatz zu verstehen. Im ungünstigsten Fall verbleiben mindestens 1.178,59 (gültig bis 30.06.2021).
Sanierung mit Erfolgsgarantie
Eine Reihe von diversifiziert aufgestellten Unternehmen der Forum Mercatorium Gruppe sind im Wege der Neugründung oder übertragender Sanierungen entstanden und erfolgreich im gesamten Bundesgebiet tätig.
Stundung von Steuerschulden
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.
Wann ist man insolvent?
Eines der ganz zentralen Themen des Insolvenzrechts ist die Frage, wann Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Davon hängen sehr viele und weitreichende Rechtsfolgen ab. Das beginnt zum Beispiel damit, dass eine juristische Person (GmbH, AG usw.) bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen muss.
Für den Unternehmer bedeutet das:
Stellt das Gericht nach dem durchgelaufenen, nicht beanstandeten Mahnbescheid einen Vollstreckungsbescheid aus, werden Kontenpfändungen oder Zwangsvollstreckungen gegen den Unternehmer durchgeführt. Nach einer durch einen Gerichtsvollzieher vorgenommenen fruchtlosen Pfändung ist damit die Zahlungsunfähigkeit offenbar geworden.
Kontenpfändungen führen zum Verlust des Guthabens und in der Regel zum Ausschöpfen eines ggf. noch vorhandenen Dispositionskredites; auch Schließfächer können geöffnet werden.
Beim Aufbau einer neuen Bankverbindung ist auf ein P-Konto zu achten, welches die laufenden Einnahmen sichern soll.
Liegt dem Unternehmer als Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor, ist dieser gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Lohnpfändung mitzuwirken. Hierbei muss er diese in der Reihenfolge ihrer Zustellung berücksichtigen, die Entlohnungsansprüche des Schuldners und die pfändbaren Beträge aufführen, sowie die Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens korrekt durchführen, um sich gegenüber dem Arbeitnehmer nicht schadenersatzpflichtig zu machen.
Letztendlich wollen wir damit erreichen, dass der Unternehmer handlungsfähig und soweit wie möglich auch liquide bleibt sowie das sich durch die Pfändung eines etwaigen Dispos weitere Schulden ergeben.
Unser Angebot:
- Sicherung des Lebensunterhaltes durch Pfändungsschutzmaßnahmen
- Analyse der vorhandenen Defizite und Feststellung der betriebswirtschaftlichen Situation
- Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der rechnerischen Überschuldung des Unternehmens
- Unterstützung bei der Beantragung eines erhöhten Pfändungsfreibetrages
- laufende Begleitung und Coaching, wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Beratung durch unsere Netzwerkpartner