Antworten zum Thema:

Pfändung der betrieblichen Altersvorsorge, Lebens- und Rentenversicherung

Nach § 35 der Insolvenzordnung (InsO) gehört das gesamte Vermögen des Schuldners zur Insolvenzmasse. Im Insolvenzverfahren stellt sich die Frage, welche Forderungen des Arbeitnehmers durch den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder zugunsten der Masse geltend zu machen sind.

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