Immer wieder werden wir gefragt wann es für die Unternehmer gefährlich wird, welche Fristen einzuhalten sind und was wann spätestens erledigt sein muss. Wenn es finanziell richtig eng wird, steht diese Frage wie eine Drohung im Raum – Panik macht sich breit.
- Was ist mit meiner Immobilie?
- Oje, ich habe da noch ein paar private Bürgschaften
- Was muss ich bis wann erledigen?
- Habe ich mich bereits strafbar gemacht?
- Komme ich da jemals wieder raus?
Die Vogel-Strauß-Taktik hilft da überhaupt nicht. Je länger Sie den Kopf in den Sand stecken, je schwieriger wird es.
- Eines erstmal vorweg: Entwarnung für alle Freiberufler und Selbstständige; hier besteht keine Pflicht zur Insolvenzanmeldung. Gleiches gilt auch für Privatpersonen.
- Für juristische Personen wie Geschäftsführer (UG, GmbH etc.) und Vorstände (e.V., AG etc.) tickt die Uhr: Wer innerhalb von 30 Tagen nicht 90 % der fälligen Forderungen ausgleichen kann sollte sich jetzt sputen. Das Codewort hier ist aber „fällige Forderungen“. Unsere Experten für Bank- und Gläubigerverhandlungen schaffen hier recht schnell ausreichend Luft, um Zeit für überlegte Handlungen zu gewinnen.
- Sofern unvorbereitet oder nicht fristgerecht die Insolvenz angemeldet wird ist das hochriskant. Viele Insolvenzverwalter haben es sich zum Hobby gemacht die rechtlichen Vertreter der Gesellschaften regelrecht zur Stecke bringen zu wollen. Wer die Gefahren nicht kennt hat so gut wie keine Chance.
Alle Informationen zum Thema haben wir in Downloads zusammengefasst, die Sie weiter unten kostenfrei laden können.
Für unsere Mitglieder besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich unter 04721/9499-100 telefonische Unterstützung zu holen oder Ihre Fragen hier online zu stellen.
Die Downloads werden laufend ergänzt. Sollte akut etwas fehlen, schreiben Sie eine Mail an info@forum-mercatorium.org.
Ablauf der geschäftlichen Insolvenz
Das Insolvenzverfahren soll dafür sorgen, dass das restliche Vermögen des insolventen Unternehmens möglichst gerecht auf alle Gläubiger verteilt wird und niemand mehr per Einzelzwangsvollstreckung Schulden zu Lasten der anderen Gläubiger eintreiben kann.
Abweisung mangels Masse
Kriegen Sie jetzt bitte keinen Schreck, wenn Sie die Nachricht erhalten, dass Ihr Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen worden ist. Das bedeutet nämlich für sich genommen nichts Schlimmes.
Altersvorsorge in der Insolvenz
Das Pfändungsschutzgesetz und die §§ 850 ZPO ff. sollen verhindern, dass Ihre Altersvorsorge im Falle einer Überschuldung oder Insolvenz gepfändet wird. Auf diese Weise soll Ihr Existenzminimum im Alter gewährleistet sein.
Banken- und Gläubigerverhandlungen
Ihre Situation scheint ausweglos – ist sie aber nicht! Wie Sie mit Banken und/oder Gläubigern erfolgreich verhandeln.
Berufsgenossenschaft
Vorauszuschicken ist folgendes: Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht bei jedem Unfall zuständig. Ihr Eintreten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Versichert sind ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Betriebsschließungsversicherung
Eine Betriebsschließungsversicherung ist in diversen Haftpflichtversicherungen bzw. Multi-Risk-Versicherungen enthalten. Sie ist dort als Teil des Gesamtversicherungspaketes als Betriebsschließungsversicherung ausgewiesen. Die Betriebsschließungsversicherung verweist üblicherweise auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Datenschutz für Unternehmer
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und löst die bisherigen nationalen Regelungen ab. In der BRD wird die DSGVO durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt.
Ehegattenbürgschaft
Häufig bekommt man von Banken nur Kredite, wenn die Ehefrau, der Ehemann oder ein naher Angehöriger den Darlehensvertrag mitunterschreibt oder hierfür die Bürgschaft übernimmt.
Fortbestehungs- und Fortführungsprognose
Was ist der Unterschied zwischen einer Fortführungs- und einer Fortbestehensprognose? Der wesentliche Unterschied ist: Die Fortführungsprognose ist ein handelsrechtlicher, die Fortbestehensprognose ein insolvenzrechtlicher Begriff.
Geschäftsführerhaftung
Was Geschäftsführerhaftung bedeutet und wie sie zu vermeiden ist.
Gewerbeuntersagung
Gesetzt den Fall, Sie erhalten ein behördliches Schreiben und man droht Ihnen die Untersagung der Ausübung Ihres Gewerbes an. Wie konnte das geschehen, was tun Sie und was sind die möglichen Folgen?
Haftbefehl und Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher werden hauptsächlich von Unternehmen, aber auch von privaten Gläubigern als unabhängiges Organ der Rechtspflege beauftragt, die ggf. durch Anwälte vertreten werden.
Für den Unternehmer bedeutet das:
Insolvenzanmeldepflichten gelten bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Werden diese nicht eingehalten, kommt es zur strafbaren Insolvenzverschleppung.
Der Tatbestand der Verschleppung und die persönlichen Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer kommen nicht zum Tragen, wenn trotz rechnerischer Überschuldung des Unternehmens bei Erstellung einer positiven Fortführungsprognose der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Als Geschäftsführer können Sie der GmbH (Innenhaftung) oder auch Dritten (Außenhaftung) gegenüber persönlich und mit Ihrem gesamten privaten Vermögen haften. Rechtsgrundlage für die Innenhaftung des Geschäftsführers ist § 43 GmbHG.
Ist die Strafanzeige gestellt, sind die Jahresabschlüsse wichtig: reichen Sie diese umgehend ein. Sollte das Geld für einen Steuerberater fehlen ist, reichen Sie bitte irgendetwas ein, egal, wie unprofessionell das aussieht. Außerdem vermerken, dass Sie die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht (Strafzumessungsgründe) und kein Geld für einen Steuerberater haben. Es darf nur nicht grundlegend falsch sein.
Die Auskunftspflicht eines GmbH-Geschäftsführers nach Insolvenz der Gesellschaft umschließt nicht die Angaben zu seinen persönlichen finanziellen Verhältnissen. Allerdings darf er die Auskunft zu den wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen des Unternehmens nach wie vor nicht verweigern.
Fazit: Risiken werden kalkulierbar und verringert - geeignete Gegenmaßnahmen können frühzeitig eingeleitet und private Haftungsrisiken drastisch reduziert werden.
Unser Angebot:
- Haftungstechnische Prüfung
- Vorhandene Defizite erkennen und Maßnahmen treffen
- Aufklären über Risiken und Chancen
- Vermeidung der Haftung durch Versicherungen und Gesellschafterbeschlüsse
- laufende Begleitung und Coaching, wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Beratung durch unsere Netzwerkpartner