Geschäftsführerhaftung

Immer wieder werden wir gefragt, wann es für die Unternehmer gefährlich wird, welche Fristen einzuhalten sind und was wann spätestens erledigt sein muss. Wenn es finanziell richtig eng wird, steht diese Frage wie eine Drohung im Raum – Panik macht sich breit.

  • Was ist mit meiner Immobilie?
  • Oje, ich habe da noch ein paar private Bürgschaften
  • Was muss ich bis wann erledigen?
  • Habe ich mich bereits strafbar gemacht?
  • Komme ich da jemals wieder raus?

Die Vogel-Strauß-Taktik hilft da überhaupt nicht. Je länger Sie den Kopf in den Sand stecken, desto schwieriger wird es.

Für den Unternehmer bedeutet das:

  • Insolvenzanmeldepflichten gelten bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Werden diese nicht eingehalten, kommt es zur strafbaren Insolvenzverschleppung.
  • Als Geschäftsführer können Sie der GmbH (Innenhaftung) oder auch Dritten (Außenhaftung) gegenüber persönlich und mit Ihrem gesamten privaten Vermögen haften. Rechtsgrundlage für die Innenhaftung des Geschäftsführers ist § 43 GmbHG.
  • Die Auskunftspflicht eines GmbH-Geschäftsführers nach Insolvenz der Gesellschaft umschließt nicht die Angaben zu seinen persönlichen finanziellen Verhältnissen. Allerdings darf er die Auskunft zu den wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen des Unternehmens nach wie vor nicht verweigern.
  • Fazit: Risiken werden kalkulierbar und verringert – geeignete Gegenmaßnahmen können frühzeitig eingeleitet und private Haftungsrisiken drastisch reduziert werden.

Unser Angebot:

Beratung zur Vermeidung persönlicher Haftung bei der Leitung von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften

Erstellung der Risikoanalyse und des Sanierungskonzeptes

Hilfe und Unterstützung bei der betrieblichen Organisanisation von Unternehmen zur Vermeidung eben dieser Haftung

Beistand bei der Bewältigung von Folgen, die aus der Nichtbeachtung von gesetzlichen Regelungen entstehen, die den Geschäftsführer zur Einhaltung des Haftungsprivilegs bei haftungsbeschränkten Gesellschaften persönlich treffen

Ihr Ansprechpartner

Ulrich Kalthoff - Vorstand Forum Mercatorium, das Unternehmerportal e.V.

Ulrich Kalthoff

CEO - Rechtsanwalt
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Jürgen Vollberg - Vorstand Forum Mercatorium, das Unternehmerportal e.V.

Jürgen Vollberg

CEO - Stra­te­gie­ent­wick­lung
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