Wir beraten Unternehmer, Selbstständige, Geschäftsführer und Freiberufler, die uns angesprochen haben, wie sie Ihre Mitarbeiter in finanzieller Schieflage unterstützen können. Aus unserer Erfahrung ist es wichtig, dass die Mitarbeiter wissen, welche Optionen sie haben, um das Beste aus ihrer Situation machen zu können und ihnen die Informationen über Risiken und Chancen vorliegen, die mit dem Thema verbunden sind. Wir haben daher Informationen zu den Themen Regelbedarf, Grundsicherung, Beratungspflicht, Pfändungsschutzkonto, Schuldenbereinigung, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsschutzantrag, Notlagentarif und Übergangstherapie zusammengestellt, die für eine „Erste Hilfe“ weiterhelfen.
Nach §3 Abs. 3 SGB V kann nach erfolgloser Suche nach einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung oder unzumutbarer Wartezeit eine Kostenerstattung durch die GKV für die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis sein.
Weitere Informationen finden Sie hier.


