Anders als es das Wort „Restschuldbefreiung“ suggeriert, geht nicht der Anspruch unter, sondern dessen Durchsetzung kann durch die Erhebung der Einrede entgegengetreten werden. Die Schufa löscht (obwohl sie es nicht machen müßte) nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der Restschuldbefreiung im 4. Jahr nicht nur den Vermerk, dass die Restschuldbefreiung erteilt wurde, sondern auch die vorangegangenen Krediteinträge.
Genaugenommen müsste man warten, bis der Gläubiger eine Vollstreckung unternimmt, um diesem dann mit der Vollstreckungsgegenklage entgegenzutreten. Oft reicht es auch, dem Gerichtsvollzieher die RSB-Urkunde zu zeigen und dabei darauf hinzuweisen, dass man die Einrede der erteilten RSB erhebe.
Um dieses zu vermeiden, kann man die Herausgabe oder Entwertung der einen Urkunde verlangen, die normalerweise vom Gericht nach einem Prozess zu Vollstreckungszwecken mit der Vollstreckungsklausel scharfgeschaltet ist und mit der der Gerichtsvollzieher in Gang gesetzt werden kann. Fragt sich jetzt also, welches die „eine“ Urkunde ist – beispielsweise ein Kreditvertrag mit der Originalunterschrift von damals, in der die Unterwerfung unter die sofortige ZV drinsteht. Oder eine Bürgschaftsurkunde. Und das für jeden einzelnen der in Frage stehenden Kredite.
Musterbrief für ein Schreiben an den Gläubiger:
Guten Tag,
ich beziehe mich auf Ihren Vollstreckungsversuch in Höhe von 00,00 € über Herrn Obergerichtsvollzieher (Name) im (Monat) dieses Jahres.
Bezüglich dieser Forderung ist mir im Jahre 20.. nach einem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt worden, was Ihnen als in das Verfahren involvierte und diesbezüglich vom Insolvenzverwalter bzw. dem Insolvenzgericht notwendigerweise informierte Gläubigerin bekannt war.
Dennoch haben Sie …Tage nach Löschung sämtlicher Einträge in meiner Schufa am (Datum) mit einer Anfrage bei der Schufa dafür gesorgt, dass diese wieder einen Eintrag aufweist, der auf die Abläufe vor der Löschung hinweist. Dieses konterkariert den Sinn und Zweck der Löschung in der Schufa 3 Jahre nach der Erteilung der Restschuldbefreiung.
Ich fordere Sie daher auf, diese Anfrage bei der Schufa löschen zu lassen.
In Kenntnis der Restschuldbefreiung haben Sie sodann einen Vollstreckungsversuch unter Einsatz eines nicht entwerteten Titels unternommen und ich war gezwungen, die Einrede der mir erteilten Restschuldbefreiung zu erheben. Zur Vermeidung der Wiederholung eines derartigen Vorganges sowie einer etwaigen Vollstreckungsgegenklage habe ich Sie nach § 767 ZPO daher aufzufordern, den Vollstreckungstitel herauszugeben. Da der titulierte Anspruch mit der Erhebung der Einrede der erteilten Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar ist, habe ich hierauf einen Anspruch analog § 371 BGB.
Ich möchte Sie bitten, die beiden o.a. Angelegenheiten bis zum (Datum) zu erledigen und mir die Erledigung anzuzeigen, andernfalls ich mir weitere Schritte vorbehalte.
Eine Kopie dieses Schreibens habe ich Herrn OGV (Name und Anschrift) zur Kenntnis gegeben.
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