Kann ich die Abgabe der Vermögensauskunft umgehen oder verweigern?

Kann ich die Abgabe der Vermögensauskunft umgehen oder verweigern?

Wenn Sie gegenüber dem Gerichtsvollzieher glaubhaft versichern können, dass die Forderung des Gläubigers innerhalb der nächsten sechs Monate getilgt werden kann, ist es die Ermessensentscheidung des Gerichtsvollziehers, das Verfahren um ein halbes Jahr aufschieben. Sollten Sie also die Möglichkeit haben die Gläubiger anzuschreiben und sich mit Ihnen auf eine außergerichtliche Einigung zu verständigen (Angebot einer realistischen monatlichen Rate, die Grundlage der Pfändungstabelle ist) ist dies sicher eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten.

Jeder Schuldner kann beim Antreffen vor Ort ohne Begründung allerdings auch die sofortige Abgabe der Vermögensauskunft (VA) verweigern. Tut er dies, ist ein neuer VA-Termin zu bestimmen (im Büro des Gerichtsvollziehers oder in der Wohnung des Schuldners). Eine „Verordnung“ zur Krankenhausbehandlung hindert nicht, den VA-Termin zu bestimmen, da keiner weiß, in wie vielen Wochen/Monaten der Krankenhausaufenthalt ansteht.

Erscheint der Schuldner nicht oder verweigert er die Abgabe der VA grundlos, ist die Akte dem Vollstreckungsrichter zur Entscheidung über den Erlass eines Haftbefehls vorzulegen. Eine grundlose Verweigerung kann auch bei Vorlage „dubioser Atteste“ angenommen werden. Letztlich entscheidet hierüber ein Vollstreckungsrichter und nicht der Gerichtsvollzieher.

Im ärztlichen Attest sollte stehen, dass sich (Name des Patienten) derzeit in hausärztlicher Behandlung befindet und aus medizinischen Gründen bis voraussichtlich (Datum) arbeits- und verhandlungsunfähig ist.

Weiterhin sollte das ärztliche Zeugnis folgendes attestieren bzw. zu folgenden Punkten Stellung nehmen:

  • an welcher Art von Krankheit leidet der Schuldner
  • wie lange wird dieser Zustand voraussichtlich dauern
  • warum ist es dem Schuldner aufgrund der Erkrankung nicht möglich, einen ca. 15-minütigen Termin vor Gericht wahrzunehmen
  • erlaubt es der Gesundheitszustand, wenn ein Erscheinen vor Gericht nicht möglich ist, den Termin zu Hause bzw. im Krankenhaus abzuhalten
  • weswegen und in welcher Art sind Gesundheitsschäden für den Schuldner zu erwarten (konkrete und nachvollziehbare Begründung)

Hinweis: Privatärztlichen Attesten kommt nur eine vorläufige Beweisfunktion zu, die eine Vertagung des Termins und die Auflage, ein amtsärztliches Zeugnis beizubringen, rechtfertigen.

Im Einzelfall kann darüber hinaus der Vollstreckungsschutzantrag § 765a ZPO zum Schutz der Gesundheit beim Vollstreckungsgericht gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

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