Der Gerichtsvollzieher will mein Bankschließfach pfänden

Der Gerichtsvollzieher will mein Bankschließfach pfänden

Bitte überprüfen Sie, ob der Gerichtsvollzieher nicht nur beauftragt wurde das Fach zu öffnen, sondern dass er den Inhalt ebenfalls pfänden darf! Wurde nämlich dem Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kein Sachpfändungsauftrag an den Gerichtsvollzieher beigefügt, darf dieser nur das Fach öffnen und nicht pfänden.

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Ulrich Kalthoff

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