Hat der Schuldner nach erfolgter Eröffnung der Insolvenz neue Gläubiger, so sind diese Verbindlichkeiten aus seinem pfändungsfreien Einkommen zu begleichen. Achtung: wenn einer der alten Gläubiger von den neuen Schulden erfährt, kann er die Versagung der Restschuldbefreiung verlangen.
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