Der Insolvenzverwalter sollte schriftlich aufgefordert werden, das Verfahren abzuschließen mit dem Hinweis auf Geltendmachung von Schadensersatz – Kopie an das Insolvenzgericht verfassen. Nach einer verstrichenen Frist von 3 Wochen kann außerdem eine Beschwerde beim VID eingereicht werden. Achtung: die bereits weiterhin geleisteten Zahlungen an den Insolvenzverwalter werden von diesem nicht erstattet!
Weitere Informationen finden Sie hier.