Nicht nur im Falle einer Scheidung stellt sich die Frage nach dem teilbaren Vermögen einer Immobilie, sondern auch bei den Miterben einer Erbengemeinschaft oder einer GbR. Generell ist es für alle Beteiligten lukrativer, das Objekt freihändig zu verkaufen. Bei Uneinigkeit bleibt jedoch nur der Weg der Teilungsversteigerung – eine Form der gerichtlichen Zwangsversteigerung. Urteile zum Thema: BFH, Urteil v. 14.2.2023, IX R 11/21, BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2024, 2 BvR 51/24 -, Rn. 1-12, Erfolgreicher Eilantrag betreffend die Räumung und Herausgabe einer Wohnung im Wege der Zwangsvollstreckung
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