Eine EU-Insolvenz ist mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden, u.a. Verlegung des privaten und beruflichen Lebensmittelpunktes in das Land der Wahl. Ein wesentlicher Faktor ist, dort für min. 18-24 Monate uneingeschränkt zu leben und zu arbeiten. Es wird eine Wohnung, Sozialversicherungsanmeldung und regelmäßig nachweisbare Einkaufsbelege aus dem Ausland benötigt. Eine einfache Arbeitsvertragsumschreibung tut es nicht. Empfehlenswert ist eine EU Insolvenz nur, wenn eine Abmeldung in Deutschland und eine Anmeldung im Ausland erfolgt und dort konsequent bleibt. Alles andere birgt zu viele rechtliche Unsicherheiten, bis hin zur Restschuldversagung. Dies bedeutet über Jahre keine Insolvenz mehr anmelden zu können.
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