Aufstockung (Sozialleistung) als Selbstständiger, aber ich wurde beim Jobcenter weggeschickt – was kann ich tun?

Aufstockung (Sozialleistung) als Selbstständiger, aber ich wurde beim Jobcenter weggeschickt – was kann ich tun?

Erfolgreich können Sie wieder werden, wenn Ihre Grundversorgung gesichert ist und Perspektiven geschaffen wurden. Tipps gibt es hier.

Lassen Sie sich nicht wegschicken und nehmen Sie einen Vertrauten als Zeugen mit zum Amt, das hilft ungemein. Im ersten Schritt genügt es hier völlig, auf einem unterschriebenen Papier die Leistung nach dem SGBII zu beantragen und dies als Eilantrag zu stellen mit dem Hinweis, dass Ihre Miete in 14 Tagen fällig ist und Sie nur noch Lebensmittel für eine Woche im Kühlschrank haben. Dieses Papier abstempeln und sich eine Kopie aushändigen lassen. Der Anspruch auf eine Eingangsbestätigung ist aus dem Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren (BVerfG v. 08.10.1974 (BVerfGE 2 BvR 747/73) ableitbar. Die Aussage: „Eine Abgabe des Antrages ohne Bestätigung der Vermittlungsfachkraft ist nicht möglich ist definitiv rechtswidrig. Jede Behörde ist immer nach § 20 Abs. 3 SGB X zur Entgegennahme von Anträgen verpflichtet, auch wenn sie diesen für falsch oder unbegründet hält.

Zusätzlich besteht nach B 4 AS 62/09 R und B 14 AS 121/10 R Übernahmeanspruch auf hohe Betriebskosten- und Heizkostennachforderungen – auch für erwerbstätige Angestellte und Selbstständige; also für Nichtleistungsbeziehende.

Weitere Informationen finden Sie hier.

related News

weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu diesen oder ähnlichen Themen erhalten Sie bei uns im Mitgliederbereich oder über unsere kostenlosen Downloads.

Ihr Ansprechpartner

Kirsten Maurer-Kalthoff

Zum Berater...

Jürgen Vollberg

Zum Berater...