Die Pfändungstabelle gibt einen ersten Überblick, welches Einkommen nach den aktuellen Pfändungsgrenzen pfändungsfrei ist. Die Tabelle stellt einen Richtwert dar und ist als verbindlicher Mindestsatz zu verstehen. Im ungünstigsten Fall verbleiben mindestens 1.587,40€ (Pfändungsgrenze gültig ab 01.07.2026).
Wenn Sie wissen möchten
- Was Ihnen die Gläubiger von Ihrem Einkommen übrig lassen
- Was nicht pfändbar ist
- Was teilweise pfändbar ist
- Wo Sie weitere Informationen finden
- Wo Sie kompetente Hilfe bekommen