Arbeitsverhältnisse können durch einverständliche Aufösung mit einem Aufhebungsvertrag, mit Zeitablauf, nach Zweckerreichung oder durch Ausspruch einer Kündigung enden. Die große Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse wird durch eine Kündigung aufgelöst. Unter der Kündigung versteht man eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar für die Zukunft sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist beenden soll, ohne dass noch irgendein Akt der Mitwirkung des Gekündigten – wie z.B. die „Annahme der Kündigung“ – erforderlich ist.
Wenn Sie wissen möchten
- Welche Kündigungsformen es gibt
- Wann eine außerordentliche Kündigung zulässig ist
- Wann der Betriebsrat einzubeziehen ist
- Welche Rolle Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge spielen können