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Aufebungsvertrag und doppelte Freiwilligkeit

Wer einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, kann ihn auch einverständlich wieder aufheben. Für den Arbeitgeber bietet der Aufhebungsvertrag folgende Vorteile: Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Kündigungsfristen beendet werden. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz greifen nicht. Der Betriebsrat braucht nicht beteiligt werden.

Wenn Sie wissen möchten

  • Unter welchen Bedingungen Aufhebungsverträge zulässig sind
  • Welche Fallstricke bestehen
  • Wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist
  • Wann der Betriebsrat einzubeziehen ist

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