Heike Lomberg ist seit 1991 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 12.4.2000 Fachanwältin für Familienrecht.
Ihre weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Zivil – und Erbrechts, insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge. Im Rahmen des Familienrechts ist sie nicht nur gerichtlich tätig, sondern auch bei der Erstellung von Eheverträgen (vor Eheschließung oder zur Regelung der Interessen in einem Scheidungsverfahren) unter Berücksichtigung erbrechtlicher oder gesellschaftliche Aspekte.
Im Bereich des Erbrechts fallen die Gestaltungen von Testamenten und Erbverträgen, die Klärung und Durchsetzung von Pflichtteils- beziehungsweise Ansprüchen der gesetzlichen Erbfolge an.