Alfred Lomberg ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2007 Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht. Im Versicherungsrecht vertritt er in erster Linie Versicherungsnehmer im privaten und gewerblichen Bereich und unterstützt diese bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Bereich der Kranken -Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Lebens-, Sach- und Haftpflichtversicherung.
Es ist aus seiner Sicht nicht nachzuvollziehen, warum sich Versicherungsnehmer so oft mit den ablehnenden Bescheiden der Versicherungen abfinden. In seiner täglichen Praxis stellt er fest, dass die meisten Versicherungsnehmer ihr Recht mit seiner Hilfe erfolgreich durchsetzen konnten.
Im Bereich des Arbeitsrechts wird er sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern mandatiert. Hierbei geht es um die vertragliche Gestaltung der Arbeitsverhältnisse, Klärung einzelner arbeitsrechtlicher Fragen im laufenden täglichen Geschäft sowie die Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen vor den Gerichten.