100% Förderung von Beratungen für KMU und Freiberufler kann zum Bumerang werden!
Die Förderung ohne Eigenanteil von einem BAFA-lizensierten Unternehmensberater birgt ein sehr hohes Risiko. Die Förderungsberechtigung muss im Vorfeld genau geprüft werden.
- Achtung: Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
- Die Beratung nach dem neuen Modul muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. KMU, die schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können hier nicht gefördert werden.
- Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zwar bis 30. September 2020 beschlossen, die Insolvenzantragspflicht auszusetzen, doch Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird, sind generell nicht antragsberechtigt.
Sprechen Sie Ihren Unternehmerbeirat an – der kennt alle Risiken.